Canon 204 Gläubige sind jene, die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind, sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat. Canon 205 Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen jene Getauften, die in ihrem sichtbaren Verband mit Christus verbunden sind, und zwar durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung. Canon 206 §1 Auf besondere Weise mit der Kirche verbunden sind die Katechumenen, jene nämlich, die, vom Heiligen Geist geleitet, mit erklärtem Willen um Aufnahme in sie bitten; durch dieses Begehren wie auch durch ihr Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe werden sie mit der Kirche verbunden, die sie schon als die ihren umsorgt. Canon 206 §2 Den Katechumenen widmet die Kirche ihre besondere Sorge, während sie diese zu einer dem Evangelium gemäßen Lebensführung einlädt und in die Feier der heiligen Riten einführt, gewährt sie ihnen schon verschiedene Vorrechte, die den Christen eigen sind. Canon 207 §1 Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien. Canon 207 §2 In diesen beiden Gruppen gibt es Gläubige, die sich durch das von der Kirche anerkannte und geordnete Bekenntnis zu den evangelischen Räten durch Gelübde oder andere heilige Bindungen, je in ihrer besonderen Weise, Gott weihen und der Heilssendung der Kirche dienen; auch wenn deren Stand nicht zur hierarchischen Struktur der Kirche gehört, ist er dennoch für ihr Leben und ihre Heiligkeit bedeutsam. Canon 208 Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken.
Wussten Sie schon, …
… dass Recht für den Menschen da ist und nicht der Mensch für das Recht?
… dass das Beachten und Einhalten von Recht keine Frage der Hierarchie ist?
… dass Recht und Gesetze nicht einfach verordnet werden, sondern möglichst plausibel sein sollten, also der Inhalt und die Absicht des Gesetzes nachvollziehbar sein sollten?
… dass die Gewohnheit die beste Interpretin von Gesetzen ist?
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